Energieberatung / Energieausweis

Kostensenkung und Klimaschutz

In privaten Haushalten stellen die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung mit ca. ein Drittel den größten Anteil der Betriebskosten dar.

Energieberatung

Durch die Modernisierung der Heizungsanlage lässt sich oft eine ähnliche Energieeinsparung erreichen wie durch die zusätzliche Dämmung des Hauses und das zu wesentlich niedrigeren Kosten. Im Hinblick auf steigende Energiekosten ist es sinnvoll sich über mögliche Energieeinsparpotentiale zu informieren und beraten zu lassen. Durch eine Reduzierung des Energieverbrauchs werden die Betriebskosten gesenkt und ein nachhaltiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung geleistet.

Von der Bundesregierung gibt es für die zur Energieeinsparung notwendigen Investitionen verschiedene Fördermaßnahmen und Zuschüsse.

Energieausweis

Ein Energieausweis zeigt auf, wie energieeffizient ein Gebäude ist und wie es energetisch optimiert werden kann. Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, dass Kaufinteressenten und künftigen Mietern eine objektive Information darüber gibt, ob das Gebäude einen hohen oder einen niedrigen Energiebedarf hat. Die Verpflichtung, den Energieausweis ausstellen zu lassen, liegt beim Gebäudeeigentümer, wenn er vermieten oder verkaufen möchte.

Ein Energieausweis wird auf der Basis des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs ausgestellt.

Ein „Verbrauchsausweis“ wird aus den bekannten Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet und kann deshalb besonders günstig erstellt werden. Beim „Bedarfsausweis“ ist oft eine aufwändigere - und deshalb teurere Begutachtung des Gebäudes vor Ort erforderlich. Beim Neubau sind grundsätzlich- und bei älteren unsanierten Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten nach einer Übergangsfrist nur Bedarfsausweise zulässig. Zur Beantragung von Fördermitteln der KfW-Bank ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) regelt die Energieausweise für (bestehende) Gebäude und die energetischen Mindestanforderungen für die Modernisierungen, den Umbau, den Ausbau und die Erweiterung bestehender Gebäude.

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Für alle Fragen zum Thema Energieberatung / Energieausweis stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine E-Mail.