Brandschutz - die elementarste Aufgabe des Schornsteinfegers

Durch unkontrollierte Feuerungsanlagen brannten einst immer wieder Häuser und ganze Städte nieder. Erst die flächendeckende Überwachung des Brandschutzes durch das Schornsteinfeger-Handwerk garantierte Sicherheit für Leib, Leben, Hab und Gut.

Die elementarste Aufgabe des Schornsteinfegers

Auch heute ist die Brandschutzvorsorge durch das Schornsteinfegerhandwerk so wichtig wie eh und je. Modernste Technik und hochwertige Materialien sind da nicht von vornherein ein zuverlässiger Schutz. Jedes Jahr finden Schornsteinfeger rund 1,5 Millionen gefährliche Mängel an Feuerungsanlagen. Durch die regelmäßige Kehrung, Messung und Überwachung der Feuerungsanlagen gehört das Schornsteinfeger-Handwerk zu den Garanten des vorbeugenden Brandschutzes. Auch auf dem Gebiet des Immissions- und Umweltschutzes dient die Überwachung der Feuerungsanlagen der Betriebs- und Brandsicherheit. Schadstoffe in den Abgasen resultieren aus einer unvollkommenen Verbrennung, also eines technischen Fehlers der Feuerungsanlage. Es kann dabei zu Schadensfällen kommen, die als Wohnungs- oder gar Gebäudebrand enden.

Um die Betriebs- und Brandsicherheit zu gewährleisten nimmt der Schornsteinfeger laut Schornsteinfegergesetz / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz folgende Aufgaben war:

  • Kehr- und Überprüfungsarbeiten
    Dazu zählt z.B. das Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten
  • Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten und Verbindungsstücke oder ähnliche Einrichtungen auf ihre Feuersicherheit und ihren ordnungsgemäßen baulichen Zustand
  • Persönliche Besichtigung dieser Anlagen innerhalb von fünf Jahren, ab 2013 alle dreieinhalb Jahre (Feuerstättenschau)
  • schriftliche Meldung der bei Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen vorgefundenen Mängel an den Grundstückseigentümer
  • Beratung in feuerungstechnischen Fragen
  • Hilfeleistung bei der Brandbekämpfung
  • Kontrollieren neu errichteter Feuerungsanlagen und geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der allgemeinen Bauvorschriften und Brandverhütungsvorschriften
  • Ausstellung der Bescheinigung zur Rohbau- und Schlussabnahmen nach Landesrecht
  • Überprüfung von Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken oder ähnlichen Einrichtungen im Sinne des Immissionsschutzes und der Energieeinsparung